Neue Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
Grundsätzlich gilt ab dem 29.12.2009 für alle Hersteller, Inverkehrbringer und Betreiber die neue Maschinenverordnung. Dabei sind nicht nur die Inverkehrbringer und Hersteller gefordert. Vielmehr sind auch die Betreiber aller Maschinen von den Neuerungen betroffen. Einerseits, weil sie kontrollieren sollten, ob gelieferte Maschinen und Anlagem dem neuen Stand entsprechen und andererseits, weil bei Anpassungen, welche im Betrieb umgesetzt werden, neue Regeln einzuhalten sind.
Details zur Änderung: http:www.aeh.ch/pdf/aeh/Neue Maschinenrichtlinie.pdf
Erste Hilfe: Überarbeitete Wegleitung
Die Wegleitung zur ArGV3 wurde hinsichtlich der Ersten Hilfe neu überarbeitet. Neu ist die Erste Hilfe basierend auf der Risikobeurteilung zu organisieren. Die Anforderungen an die „Erste-Hilfe-Räume“ deren Ausrüstung und die Ausbildung der Mitarbeitenden für Betriebe mit / ohne besonderen Gefahren sind in der Wegleitung umschrieben, lassen jedoch noch Interpretationsspielraum.
Auf der Homepage des Seco können Sie die Wegleitung herunterladen.
Prävention Freizeitunfälle
Nicht-Berufs-Unfälle (NBU) führen im Vergleich zu Berufsunfällen (BU) im Durchschnitt zu doppelt so hohen Fehlzeiten. Mit der Umsetzung des ASA-Beizuges (EKAS Richtlinie 6508) in den Betrieben, konnte im Bereich der BU in den vergangenen Jahren eine starke Abnahme der Ausfallzeiten erreicht werden. Im Gegensatz dazu sind die Ausfallzeiten betreffend NBU in den meisten Branchen seit 2000 gestiegen.
Dass Prävention erfolgreich sein kann, zeigt ein Beispiel, über das Sie sich im Artikel des Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygine AG informieren können.
Kennzeichnung von Chemikalien
Nach mehr als 40 Jahren löst das „Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals“ (GHS) das bisherige System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ab. Ab 2009 können die Produkte für Berufsleute neu gekennzeichnet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BAG zum Thema GHS.
Revidierte ASA-Richtlinie entlastet kleinere Unternehmen: weniger Administration, mehr Praxisbezug
Ab 1. Februar 2007 gilt die revidierte Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (kurz: ASA-Richtlinie). Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS sorgt mit dieser praxisorientierten Weiterentwicklung für erhebliche administrative Erleichterungen und unterstützt Betriebe so wirksam bei der Umsetzung von Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen.
Die neue ASA-Richtlinie als PDF-File
Gefahrgutbeauftragtenverordnung - Was kommt auf uns zu?
Auf Ende dieses Jahres müssen alle Firmen, die sich mit Verpacken, Einfüllen, Versenden, Laden oder Entladen von Gefahrgütern befassen, selbstständig abklären, ob sie unter die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) fallen.
Das bedeutet für die Betriebe in der Druckindustrie, die Stoffe in grösseren Mengen, wie Isopropylalkohol, Plattenentwickler oder Regenerate, angeliefert bekommen und entsorgen lassen, sie teilweise unter die GGBV fallen. Der Gesetzgeber hat eine sogenannte Freigrenzenregelung nach ADR/SDR offen gelassen. Die Freigrenze beträgt 1000 Gesamtpunkte je Beförderungseinheit (Wagen, Last.- oder Lieferwagen). Diese Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der gelieferten Menge und der Beförderungskategorie. Die Stoffe erhalten entsprechend ihrer Gefährlichkeit und Beförderungsklassen einen von drei Multiplikationsfaktoren (1, 3 oder 50). Die Stoffmengen (kg oder Liter) werden mit diesen Faktoren multipliziert und ergeben ein rechnerisch ermitteltes Gefahrenpotential, welches 1000 Punkte nicht überschreiten darf.
Um Ihnen das Prozedere bei der Erfassung zu erleichtern, stellen wir Ihnen eine Word- und Excel-Tabelle sowie Informationsmaterial zur Ermittlung Ihrer firmenspezifischen Mengen zur Verfügung. Wir haben für Sie bei einigen angeschlossen Betrieben die Gefahrstoffe sowie deren Menge für die Druckindustrie ermittelt. Je nach Firma sind die Mengen an Gefahrgut unterschiedlich gross. Es lohnt sich, anhand ihrer Gefahrstoffliste einmal die bei Ihnen eingesetzten Stoffe zu erfassen und mit der Word-Tabelle diese dann mit den Werten der beiliegenden Formulare zu ermitteln.
Berechnung der Freigrenzen
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Formular Berechnung der Freigrenzen
Freigrenzentabelle

